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Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Immobilienabschreibungen ab 2023

Abschreibungssätze für ab dem 1.1.2023 fertiggestellte Immobilien auf 3 % erhöht ...mehr

Bürgergeld ab 2023

Was das neue Bürgergeld Arbeitssuchenden bringt ...mehr

Grundbesitzbewertung für Erbschaft- und Schenkungsteuer ab 2023

Anpassung der Grundstücksbewertungsverfahren an die Immobilienwertermittlungsverordnung ...mehr

Auslandspauschalen 2023

Die Finanzverwaltung hat für 2023 neue Auslandspauschalen veröffentlicht ...mehr

Steuerpflicht der Gas-/Wärmepreisbremse

Besteuerung der Energiehilfen neu geregelt ...mehr

Nachweis eines niedrigeren Grundbesitzwertes

Nachweis eines niedrigeren Verkehrswerts bei Erwerb von Immobilienvermögen ...mehr

Steuerermäßigungen für energetische Sanierungsmaßnahmen

Seit Jahresbeginn keine Steuerförderung für Gasheizungen ...mehr

CO2-Steuer

Vermieter müssen sich ab dem Jahr 2023 an der CO2-Steuer beteiligen ...mehr

CO2-Steuer

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CO2-Abgabe

Im Brennstoffemissionshandelsgesetz/BEHG ist festgelegt, dass, wer Kohlendioxid/CO2 ausstößt, eine Abgabe zahlen muss. Betroffen sind neben der Industrie auch Immobilieneigentümer. Ausgenommen sind sogenannte KfW-Effizienzhäuser 55 oder besser.

Neuregelung ab 2023

Bisher zahlten die CO2-Abgabe ausschließlich die Mieter. Seit dem 1. Januar müssen sich auch Vermieter an den Kosten beteiligen. Dabei gilt nicht etwa die vereinfachte Regelung 50:50. Vielmehr sieht das Gesetz ein Stufenmodell vor. Zur Berechnung der zutreffenden Stufe bzw. Aufteilungsquote sollten Vermieter zur Vorbereitung der Heizkostenabrechnung für 2023 im Lauf des Jahres folgende Daten vom Brennstofflieferanten erfragen: Brennstoffemissionen des gelieferten Brennstoffs, Kohlendioxidkosten nach dem BEHG, Emissionsfaktor des Brennstoffs und Energiegehalt der gelieferten Brennstoffmenge.

Stand: 27. Januar 2023

Bild: magele-picture - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
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