zum Inhalt
Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Neues Forschungszulagengesetz

Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung ...mehr

Fallstricke beim elektronischen Fahrtenbuch

Fahrtenbuch muss Fahrtanlässe enthalten ...mehr

Zinseinspruch gegen die Gewerbesteuer

Keine Bindungswirkung für Kommunen ...mehr

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Neue Verwaltungsvorschriften ...mehr

Mitarbeiterentsendung 2019

Neues BMF-Schreiben ...mehr

Grunderwerbsteuer beim Unternehmenskauf

Der Share Deal ist die übliche Methode bei Kapitalgesellschaften. ...mehr

Kurzzeitige Vermietung steuerunschädlich

Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden. ...mehr

Brexit verschoben

Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Sondergipfel in Brüssel am 11.4.2019 dazu geeinigt, Großbritannien eine weitere Aufschubfrist bis 31.10.2019 zu gewähren. ...mehr

Mitarbeiterentsendung 2019

Illustration

Entsendung von Mitarbeitern

Entsenden deutsche Unternehmer Mitarbeiter für eine begrenzte Zeit ins Ausland, sehen sich diese häufig höheren Lebenshaltungskosten ausgesetzt als in Deutschland. Ist der Entsendezeitraum zeitlich begrenzt, verbleibt das Besteuerungsrecht für die Lohnzahlungen im Regelfall trotz vorübergehenden Wegzugs des Arbeitnehmers in Deutschland.

Kaufkraftausgleich

Arbeitgeber können in solchen Fällen höhere Kosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleiches abgelten. Solche Kaufkraftausgleiche sind nach § 3 Nr. 64 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes / EStG bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Die vom Arbeitgeber geleisteten Zuzahlungen bleiben steuerfrei, soweit diese die nach dem Bundesbesoldungsgesetz zulässigen Beträge nicht übersteigen.

Neues BMF-Schreiben

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat die Gesamtübersicht der Prozentsätze aktualisiert (BMF vom 4.4.2019, IV C 5 - S 2341/19/10001). Angehoben wurden unter anderem die Zuschläge für Brasilien, Angola, Belgien, Hongkong, Honduras, Indien, Nicaragua, Norwegen, Singapur, Tansania, Venezuela oder den USA (Houston).

Stand: 27. Mai 2019

Bild: beeboys - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
Altvaterstraße 10
71032 Böblingen
Tel. +49 (0)171 2808975
Kontakt

design by atikon