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Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen. ...mehr

Erstes Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Der Bundesrat hat am 5.6.2020 das „Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ verabschiedet. ...mehr

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Weitere steuerliche Maßnahmen zur Stärkung der Binnennachfrage ...mehr

Urlaub in der Kurzarbeit

Wissenswertes für Arbeitgeber ...mehr

Lineare oder degressive Abschreibung (AfA)

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz ...mehr

Coronakrise: Finanzverwaltung hilft mit Verlustrücktrag

Pauschal ermittelte Verlustrückträge ...mehr

Höheres Kurzarbeitergeld

Anhebung der Sozialleistungen in der Corona Krise ...mehr

Grenzpendler Österreich

Verständigungsvereinbarung mit Österreich ...mehr

Neue Umzugspauschalen 2020

Aufwendungen für beruflich bedingte Umzüge können grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. ...mehr

Steuerliche Behandlung von Corona-Sicherheitsinvestitionskosten

Zusätzliche Aufwendungen für die Einhaltung neuer Hygiene- und Schutzvorschriften ...mehr

Lohnfortzahlung für Eltern

Lohnersatz bei Kita-Schließung ...mehr

Grenzpendler Österreich

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Homeoffice-Tätigkeiten

Coronabedingte Homeoffice-Tätigkeiten können regelmäßig dazu führen, dass sich die Besteuerungsrechte für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vom Tätigkeitsstaat auf den Wohnsitzstaat verlagern. Denn der betreffende Arbeitnehmer erfüllt eine bestimmte Mindestanzahl an Tagen, in denen er seine Arbeitsstätte im Nachbarland aufsucht, nicht mehr bzw. es kommt zur Überschreitung einer bestimmten Anzahl an Tagen, an denen die eigentliche Tätigkeitsstätte im Nachbarstaat nicht aufgesucht wird.

Verständigungsvereinbarungen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat daher mit zahlreichen EU-Staaten, u. a. auch mit Österreich (BMF-Schreiben v. 16.4.2020 - IV B 3 - S 1301-AUT/20/10002:001), eine Verständigungsvereinbarung getroffen. Diese sieht vor, dass die Arbeitstage, an denen die Grenzpendler aufgrund der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten, als Arbeitstage in Österreich zählen.

Aufzeichnungspflichten

Betroffene Arbeitnehmer trifft hierzu eine Aufzeichnungspflicht. Die Vereinbarung gilt für Arbeitstage ab dem 11.3.2020 bis zum 30.4.2020. Sie verlängert sich nach dem 30.4.2020 automatisch vom Ende eines Kalendermonats zum Ende des nächsten Kalendermonats, sofern sie nicht von der zuständigen Behörde eines der Vertragsstaaten gekündigt wird.

Stand: 29. Juni 2020

Bild: fizkes - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
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