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Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021

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Mindestlohn 2021

Mindestlohn steigt zum 1.1.2021 auf € 9,50/Stunde ...mehr

Entfernungspauschalen und Mobilitätsprämie ab 2021

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel ...mehr

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige

Bund weitet Corona-Hilfe auf das neue Jahr aus ...mehr

Internationale Schenkungen

Schenkungsteuern bei Doppelbesteuerungsabkommen ...mehr

Schenkung an die Urenkel

Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfreibetrag von € 400.000,00. ...mehr

Richtige Inventurvorbereitung zum Jahreswechsel

Für die jeweils zum Schluss eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres durchzuführende Inventur stehen dem Unternehmer verschiedene Inventurmöglichkeiten zur Verfügung. ...mehr

Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021

Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen. ...mehr

Mindestlohn 2021

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Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) aus dem Jahr 2014 wurde mit Wirkung ab 1.1.2015 ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Der erstmalig festgesetzte Mindestlohn betrug ursprünglich € 8,50 pro Zeitstunde.

Mindestlohn 2021

Die Höhe des Mindestlohns wird jeweils per Verordnung festgesetzt. Die Mindestlohnkommission hat den gesetzlichen Mindestlohn ab dem 1.1.2021 auf € 9,50 pro Zeitstunde angehoben. Bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ergibt das einen Brutto-Monatslohn von mindestens € 1.653,00 (€ 9,50 Mindestlohn x 174 Arbeitsstunden).

Minijobber kürzer beschäftigen

Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Für die Einhaltung der 450-Euro-Grenze muss die Arbeitszeit deshalb ab 2021 gegebenenfalls reduziert werden. Möglich wären danach max. 47 Stunden (genau genommen 47,37 Stunden) im Monat (€ 450,00 durch € 9,50 Mindestlohn = 47,37 Stunden). Bei Minijobbern muss die maximale Arbeitszeit unbedingt im Arbeitsvertrag dokumentiert sein, ansonsten gilt nach § 12 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Unter Berücksichtigung des neuen Mindestlohns und bei 4,33 Wochen pro Monat wäre dann die 450-Euro-Grenze überschritten.

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: Wolfilser - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
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