zum Inhalt
Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Erleichtertes Kurzarbeitergeld bis Ende 2021

Beschäftigungssicherungsgesetz verabschiedet ...mehr

Mindestlohn 2021

Mindestlohn steigt zum 1.1.2021 auf € 9,50/Stunde ...mehr

Entfernungspauschalen und Mobilitätsprämie ab 2021

Wichtige Änderungen zum Jahreswechsel ...mehr

Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige

Bund weitet Corona-Hilfe auf das neue Jahr aus ...mehr

Internationale Schenkungen

Schenkungsteuern bei Doppelbesteuerungsabkommen ...mehr

Schenkung an die Urenkel

Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfreibetrag von € 400.000,00. ...mehr

Richtige Inventurvorbereitung zum Jahreswechsel

Für die jeweils zum Schluss eines Geschäfts- oder Wirtschaftsjahres durchzuführende Inventur stehen dem Unternehmer verschiedene Inventurmöglichkeiten zur Verfügung. ...mehr

Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021

Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen. ...mehr

Änderungen bei der Kraftfahrzeugsteuer 2021

Illustration

Klimaschutz

Teil des Klimaschutzprogramms 2030 ist es, die Kraftfahrzeugsteuer stärker am CO2-Ausstoß des betreffenden Kraftfahrzeugs zu bemessen und der Klimakomponente als Bemessungsgrundlage ein stärkeres Gewicht zu geben. Dies wird nun ab 2021 umgesetzt.

Klimakomponente

Die Kfz-Steuer steigt in sechs Stufen von € 2,00 bis € 4,00 je Gramm CO2 pro Kilometer. Die Freigrenze von 95 Gramm CO2 je Kilometer bleibt unverändert.

Hubraumkomponente

Bei der Hubraum-Komponente als zweite Bemessungsgrundlage wird für emissionsarme Pkw bis zum Schwellenwert von 95 Gramm CO2 je Kilometer ein Steuerfreibetrag von € 30,00 eingeführt. Reine E-Autos bleiben weiterhin steuerfrei.

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: Friends Stock - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
Altvaterstraße 10
71032 Böblingen
Tel. +49 (0)171 2808975
Kontakt

design by atikon