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Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Steuerfortentwicklungsgesetz

Änderungsgesetz in Auszügen in Kraft getreten ...mehr

Jahressteuergesetz 2024

Lohnsteuerliche Änderungen ab 2025 ...mehr

Kurzarbeitergeld

Bundesregierung verdoppelt Bezugszeit auf 24 Monate ...mehr

Pkw-Privatnutzung

BFH äußert sich zur Erschütterung des Anscheinsbeweises für Pkw-Privatnutzung ...mehr

Erbfallkostenpauschale

Erhöhung der Erbfallkostenpauschale auf € 15.000,00 ...mehr

Ausländische Globalbeiträge

Maßgebliche Aufteilungsprozentsätze für 2025 ...mehr

Rentenbezug 2025

Neue Hinzuverdienstgrenzen und Renteneintrittsalter 2025 ...mehr

Nießbrauch 2025

BMF veröffentlicht Vervielfältiger für 2025 ...mehr

Nießbrauch 2025

Zwei Personen in Wiese

Nießbrauch

Übertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt zählen zu den beliebtesten Instrumenten im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolgeplanung. Nießbrauchslasten sind mit ihrem Kapitalwert erwerbsmindernd zu berücksichtigen. Der Kapitalwert errechnet sich aus dem Jahreswert multipliziert mit dem jeweils maßgeblichen Vervielfältiger.

Neues BMF-Schreiben

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 9.12.2024 (IV D 4 - S 3104/19/10001 :010) die für Bewertungsstichtage ab 2025 geltenden Vervielfältiger bekannt gegeben. Die Multiplikatoren wurden nach der am 21.8.2024 veröffentlichten Sterbetafel 2021/2023 des Statistischen Bundesamtes unter Verwendung eines Zwischenzinses und Zinseszinssatzes von 5,5 Prozent errechnet.

Stand: 28. Januar 2025

Bild: RioPatuca Images - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
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