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Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Überbrückungshilfe III – Welche Klarstellungen bringen die FAQ?

Nachdem Anträge auf die aktuelle Überbrückungshilfe III nunmehr gestellt werden können, wurden am 10.2.2021 auch die diesbezüglichen FAQ veröffentlicht. ...mehr

Überbrückungshilfe III – Der Staat hat nachgebessert

Seitens der Bundesregierung wurden die Regelungen zur Überbrückungshilfe III nochmals verbessert. ...mehr

Homeoffice-Pauschale und weitere Änderungen

Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet ...mehr

Abgabefrist der Steuererklärung 2019

Eigentlich hätte die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, am 28.2.2021 geendet. ...mehr

Solizuschlag ab 2021 vermeiden

Anhebung der Jahresfreigrenzen ...mehr

Faire Verbraucherverträge

Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor den negativen Folgen sogenannter Langzeitverträge schützen. ...mehr

Abgabefrist der Steuererklärung 2019

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Eigentlich hätte die reguläre Abgabefrist für Steuererklärungen, die durch Angehörige der steuerberatenden Berufe erstellt werden, am 28.2.2021 geendet. Angesichts der Sonderbelastungen der Unternehmen und der steuerberatenden Berufe mit der Corona-Pandemie haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 verständigt.

Verlängerung bis 31.8.2021

Danach können Steuererklärungen für 2019 noch bis zum 31.8.2021 abgegeben werden. Weitere Fristverlängerungen können in Einzelfällen gewährt werden, falls der Steuerpflichtige und sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe ohne Verschulden verhindert sind oder waren, die Steuererklärungsfrist einzuhalten. Eine gesetzliche Regelung zur Fristverlängerung wurde durch Gesetzes-Verabschiedung durch den Bundesrat am 12.2.2021 geschaffen. Die allgemeine Verlängerung der Abgabefrist bis zum 31.8.2021 (bei Land- und Forstwirten bis zum 31.12.2021) gilt nur für Steuererklärungen in beratenen Fällen.

Gesonderte Anordnung

Auf Anordnungen können Finanzämter jedoch unabhängig von der allgemeinen Fristenverlängerung Steuererklärungen für 2019 vorab anfordern.

Verschiebung der Verzinsung von Steuern

Die 15monatige zinsfreie Karenzzeit wird ebenfalls um sechs Monate verlängert. Steuernachforderungen und auch Guthaben 2019 werden somit erst ab 1.10.2021 verzinst.

Stand: 25. Februar 2021

Bild: OceanProd - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
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