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Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

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Corona-Schlussabrechnungen

Finanzverwaltung verlängert Abgabefrist für Corona-Schlussabrechnungen bis Ende Oktober 2023 ...mehr

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Entgeltfortzahlung an Feiertagen

Beschäftigungsort des Arbeitnehmers maßgeblich für Lohnfortzahlung ...mehr

Beschäftigung von Schülern und Studenten während der Ferienzeit

Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei zeitlich befristeten Beschäftigungen während der Ferienzeit ...mehr

Deutschlandticket

Arbeitgeberzuschüsse für Deutschlandticket als Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel steuerfrei ...mehr

Geldtransfers ins Ausland

Überweisungen von Geldbeträgen ins Ausland unterliegen bestimmten Meldepflichten ...mehr

Vergleichswertverfahren

Vergleichspreise und Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse auf dem Prüfstand ...mehr

Inflationsausgleichsprämie

BMF veröffentlicht FAQ zur Inflationsausgleichsprämie ...mehr

Vergleichswertverfahren

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Vergleichswertverfahren

Finanzbehörden nutzen für die Ermittlung der für die Erbschaft- und Schenkungsteuer maßgeblichen Grundbesitzwerte vorrangig das sogenannte Vergleichswertverfahren. Zugrunde gelegt werden hier Vergleichspreise bzw. Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse.

Anhängiges Revisionsverfahren

Ob letztlich die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichspreise für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht zugänglich sind, wird der Bundesfinanzhof in einem anhängigen Revisionsverfahren entscheiden (Aktenzeichen BFH II R 6/23, Vorinstanz: Niedersächsisches FG, Urteil vom 1.12.2022, 1 K 90/19). Betroffene Steuerpflichtige sollten gegen Feststellungsbescheide, bei denen Grundbesitzwerte mittels Vergleichspreisen/Vergleichsfaktoren festgestellt worden sind, unter Bezug auf das anhängige Verfahren Einspruch einlegen.

Stand: 26. Juli 2023

Bild: momius - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
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