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Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Steuertarif 2025

Grundfreibetrag bei Einkommensteuer steigt 2025 um € 300,00 ...mehr

Faktorverfahren im Lohnsteuerabzug

Geplante Neuregelung im Steuerfortentwicklungsgesetz ...mehr

Verlorene oder verblasste Belege

Was tun, wenn Steuerbelege verloren gegangen oder unlesbar geworden sind ...mehr

Grunderwerbsteuerfalle beim Grundstückskauf

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Forderungen abschreiben

Was tun, wenn der Schuldner nicht mehr zahlt ...mehr

Vorsteuer-Rückerstattungsanträge

Antragsfrist für Vorsteuererstattungsanträge für das Kalenderjahr 2023 endet am 30.9.2024 ...mehr

Jahressteuergesetz 2024

Umsetzung von Vorgaben aus der Rechtsprechung des BFH und EuGH im Erbschaftsteuerrecht ...mehr

Energiepreispauschale

Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof ...mehr

Energiepreispauschale

Steckdose und Geldscheine

Energiepreispauschale

Der Steuergesetzgeber zahlte an alle Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer sowie weitere Empfängerinnen und Empfänger im Jahr 2022 eine Energiepreispauschale in Höhe von € 300,00 als Kompensation für hohe Strom- und Gaspreise. Die Pauschale ist nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz/EStG einkommensteuerpflichtig und gehört zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Das erstinstanzliche Finanzgericht/FG Münster (Urteil vom 17.4.2024, 14 K 1425/23 E) hält die Besteuerung für verfassungsgemäß. Der Kläger, ein Arbeitnehmer, war der Auffassung, es handele sich um eine Subvention des Staates, die in keinem Veranlassungszusammenhang zu seinem Arbeitsverhältnis stehe.

Revisionsverfahren vor dem BFH

Der Kläger hat gegen das FG-Urteil Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof/BFH unter dem Aktenzeichen VI R 15/24 anhängig.

Stand: 27. August 2024

Bild: vejaa / stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
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