zum Inhalt
Kerstin Behnke-Henzler, Steuerberatung
 

Steuernews

Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen

Neues Gesetz bringt umfassende Änderungen insbesondere bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung ...mehr

Vermietungseinkünfte

Abgleich der Mieteinnahmen mit dem für das jeweilige Kalenderjahr geltenden ortsüblichen Mietzinsniveau zum vollen Werbungskostenabzug erforderlich ...mehr

Corona-Schlussabrechnungen

Nachreichung der Abrechnungen noch bis 31.1.2024 ...mehr

Mindestlohn und Geringfügigkeitsgrenze 2024

Mindestlohn steigt 2024 auf € 12,41, die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 538,00 ...mehr

Kosten für Winterdienst steuerlich absetzen

Kosten für Winterdienst für öffentliche Gehwege absetzbar ...mehr

Auslandspauschalen 2024

Die Finanzverwaltung hat für 2024 neue Auslandspauschalen veröffentlich ...mehr

Insolvenzgeldumlage 2024

Beitragssatz für Insolvenzgeldumlage 2024 beträgt 0,06 % ...mehr

Prozess- und Verzugszinsen

Steuerpflicht privat gezahlter Zinsen ...mehr

Prozess- und Verzugszinsen

Schriftzug Verzugszinsen in Sprechblase

Steuerpflicht

Das Thüringer Finanzministerium weist in einer Medieninformation (vom 17.10.2023) auf die Steuerpflicht von Prozess- und Verzugszinsen hin, die zwischen Verfahrensbeteiligten abgewickelt werden. Diese sind zu unterscheiden von Zinserträgen aus Kapitalanlagen und müssen in der Einkommensteuererklärung der Empfängerin bzw. des Empfängers gesondert angegeben werden.

Keine Abgeltungsteuer

Werden Zinsvereinbarungen durch Privatpersonen getroffen und abgewickelt (private Darlehen), sind diese von der Abgeltungsteuer nicht erfasst. Daher müssen diese Kapitalerträge von dem Empfänger in der Einkommensteuererklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt erklärt werden. Dabei ist zu beachten, dass diese Art der Kapitaleinkünfte nur dann als Erträge in der Anlage KAP zu erfassen ist, soweit diese nicht mit anderen Einkunftsarten im Zusammenhang stehen. Werden Zinsvereinbarungen beispielsweise im Zusammenhang mit der Renovierung einer vermieteten Wohnung getroffen, gehören die Zinsen zu den Vermietungseinkünften.

Stand: 18. Dezember 2023

Bild: MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Kerstin Behnke-Henzler
Altvaterstraße 10
71032 Böblingen
Tel. +49 (0)171 2808975
Kontakt

design by atikon